Telefonnummer im Impressum: Pflicht, Grauzone oder kompletter Irrsinn? (Für Blogger erklärt)
Wer einen eigenen Blog startet, stolpert unweigerlich über das Thema Impressumspflicht. Spätestens wenn man den AdSense-Code einbaut, um ein paar Euro zu verdienen, gilt die Website als „geschäftsmäßig“ und ein lückenloses Impressum wird Pflicht.
Dabei sorgt eine Frage regelmäßig für Bauchschmerzen: Muss meine Telefonnummer zwingend ins Internet gestellt werden? Schließlich will niemand seine private Handynummer für Hunderte von täglichen Besuchern (und Spambots!) sichtbar machen.
Und mal ehrlich: Wenn man das Gesetz ganz streng auslegt, dürfte jemand, der kein Telefon besitzt oder beruflich gar nicht permanent erreichbar ist, überhaupt keine Website betreiben. Völliger Irrsinn, oder?
Schauen wir uns an, was der Gesetzgeber wirklich fordert und wie du deine Privatsphäre schützt.
Die rechtliche Lage: Datenschutz vs. Impressum
Zuerst die gute Nachricht: In der Datenschutzerklärung musst du deine Telefonnummer nicht angeben. Hier reicht eine E-Mail-Adresse völlig aus, damit Nutzer Fragen zu ihren Daten stellen können. Beim Datenschutz-Generator kannst du das Feld also getrost leer lassen.
Der Knackpunkt ist das Impressum. Das Gesetz verlangt Angaben, die eine „schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen.
Das EuGH-Urteil: Musst du permanent erreichbar sein?
Nein! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon vor Jahren ein wegweisendes Urteil gefällt. „Unmittelbare Kommunikation“ bedeutet nicht, dass du rund um die Uhr persönlich am Telefon sitzen und sofort abheben musst.
Es bedeutet lediglich, dass der Kommunikationsweg direkt sein muss. Ein geschalteter Anrufbeantworter, auf den der Besucher eine Nachricht sprechen kann, reicht für das Gesetz völlig aus. Du musst den Anrufer dann lediglich in einem angemessenen Zeitraum (z. B. innerhalb der nächsten ein bis zwei Tage) zurückrufen oder per E-Mail antworten.
Die Grauzone: Geht es auch ganz ohne Telefonnummer?
Manche Gerichte haben entschieden, dass ein Impressum ohne Telefonnummer auskommen kann, wenn die Website neben der E-Mail-Adresse ein Kontaktformular anbietet, das Anfragen nachweislich innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet.
Das Problem dabei: Für einen normalen Blogger, der nebenbei arbeitet, einkauft oder schläft, ist eine Antwortgarantie innerhalb von 60 Minuten im Alltag absolut utopisch und schlichtweg nicht verlässlich machbar. Wer hier patzt, riskiert eine teure Abmahnung.
3 clevere Tipps, wie du deine Privatsphäre schützt
Um rechtlich zu 100 % auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Telefonnummer ins Impressum. Damit du aber deine private Handynummer nicht opfern musst, gibt es drei geniale Tricks für kleines Geld:
- Die virtuelle Festnetznummer (Der beste Weg): Anbieter wie Sipgate oder Placetel geben dir für ein paar Euro im Monat eine digitale Orts-Festnetznummer. Diese Nummer tippst du ins Impressum. Eingehende Anrufe werden lautlos auf dein Handy weitergeleitet oder landen direkt auf einer Mailbox, die dir die Nachricht als Sprachdatei per E-Mail schickt.
- Die Zweit-SIM-Karte: Besorge dir eine günstige Prepaid-SIM-Karte (z. B. vom Discounter) nur für deinen Blog. Lege sie in ein altes Zweithandy. Dieses kannst du standardmäßig auf lautlos stellen oder die Mailbox besprechen.
- Der Impressums-Service: Für größere Blogs gibt es professionelle Anbieter (sogenannte Impressums-Services), die gegen eine kleine Gebühr eine ladungsfähige Anschrift inklusive Telefon- und Faxweiterleitung für dein Impressum bereitstellen.
Fazit
Lass die Telefonnummer in deiner Datenschutzerklärung weg, aber setze sie der Rechtssicherheit zuliebe ins Impressum, sobald dein Blog online geht.
Dank virtueller Nummern und Mailbox-Lösungen musst du dafür nicht deine Privatsphäre opfern – und du musst auch nicht panisch zum Hörer greifen, wenn es klingelt!